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AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Rechtsbeziehungen zwischen der IFV Performance GmbH (im folgenden Anbieterin)
und dem Teilnehmer (im folgenden Kunde) für die Teilnahme an Training, Consulting
und Coaching, Online- oder Präsenzkursen, Programmen, Webinaren oder Seminaren (im
folgenden Leistungen).
(2) Coaching, Training und Consulting im Sinne dieses Vertrages betrifft individuelle
Coaching/Training/Consulting-Sitzungen zwischen der Anbieterin und einer festgelegten
Anzahl von Teilnehmern, in denen Entscheidungen und Problemlösungen der Teilnehmer
begleitet werden. Kurse im Sinne dieses Vertrages sind Unterrichtssequenzen für mehrere
Teilnehmer, die on- oder offline angeboten werden können. Webinare sind online
angebotene Einzelunterrichtungen zu einem bestimmten Thema, sie können Teil eines
Kurses sein, aber auch allein stehen. Seminare sind offline angebotene
Einzelunterrichtungen zu einem bestimmten Thema, sie können Teil eines Kurses sein, aber
auch allein stehen.
(3) Buchen können die Leistungen nur Unternehmen oder selbständige Unternehmer oder
Personen, die den Kurs für den Start ihrer Selbständigkeit im Sinne des § 14 BGB buchen,
nicht jedoch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(4) Teilnehmer im Sinne dieses Vertrages sind – je nach Zusammenhang der Regelung -
sowohl das jeweils buchende Unternehmen als auch die tatsächlichen Teilnehmer die
(grade bei Einzelunternehmen mit dem buchenden Unternehmen identisch sein können),
aber auch die von dem Unternehmen entsandten Teilnehmer (grade bei
Kapitalgesellschaften oder Unternehmen mit Mitarbeitern).
(5) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu dem
Vertrag sind in Textform niederzulegen, dies gilt auch für die Aufhebung dieser
Textformklausel.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss, durch Fernkommunikationsmittel, mündlich,
schriftlich, in Textform oder auf der Website der Anbieterin zustande.
(2) Ein Vertrag kann per E-Mail oder schriftlich geschlossen werden. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall
ein Angebot per E-Mail oder schriftlich, das er binnen einer Woche durch Erklärung in Schriftform,
Textform, (fern-)mündlich oder durch schlüssiges Verhalten annehmen kann. Maßgeblich ist der
Zugang der Annahmeerklärung bei der Anbieterin.
(3) Die Anbieterin ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn in der Person des
teilnehmenden Unternehmens oder seiner Leitung oder des Kursteilnehmers ein wichtiger
Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht.
(4) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf
die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte
Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die
Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes
sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.
§ 3 Zahlung/Verzug/Preise
(1) Die Preise, die von der Anbieterin angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich.
(2) Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise inklusive
Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind Anreise-, Verpflegungs- oder bei Online-Inhalten
etwaige Verbindungskosten des Teilnehmers.
(3) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist unmittelbar, im Voraus
und in voller Höhe fällig, vorbehaltlich anderslautender Individualabrede.
(4) Eine von der Anbieterin erteilte SEPA-Lastschrift-Einzugsermächtigung gilt auch für die
weitere Geschäftsverbindung, bis sie widerrufen wird.
(5) Sofern SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der Anbieterin nach
Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Auf Anfrage wird ein
solches zur Verfügung gestellt.
(6) Falls vereinbarte SEPA-Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden
können und eine Rücklastschrift veranlasst wird, ist der Kunde verpflichtet, den Betrag, den
er der Anbieterin schuldet, innerhalb von drei Werktagen nach Rücklastschrift an die
Anbieterin zu überweisen.
(7) Entstehen für eine Rücklastschrift Gebühren, hat der Teilnehmer diese zu tragen, soweit
er die Rücklastschrift zu vertreten hatte, sie also nicht berechtigt war.
(8) Die Anbieterin stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener
Umsatzsteuer aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(9) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils
andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt
ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine
Vertragspartei.
(10) Der Teilnehmer verpflichtet, gegen Nachweis die tatsächlich entstandenen
Spesen und Auslagen der Anbieterin für die Coaching-Leistungen zu erstatten
(insbesondere Anfahrtskosten).
(11) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen enumerativ in dem
Angebot der Anbieterin aufgeführt sind. Zusätzliche Consulting, Trainings oder Coachings sind nach
den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots zu vergüten.
(12) Die Anbieterin ist berechtigt, vor Durchführung der Leistungen die Entrichtung der
Vergütung durch den Teilnehmer zu überprüfen und sich gegebenenfalls einen Nachweis
über die erfolgreiche Zahlung an die Anbieterin vorlegen zu lassen. Sofern der Teilnehmer
diesen Nachweis nicht erbringt, kann die Anbieterin die Vergütung am Veranstaltungsort
vom Teilnehmer in bar einfordern (eine eventuelle Doppelzahlung wird selbstverständlich
erstattet) oder bei Nichtzahlung dem Teilnehmer die Teilnahme an den Leistungen
verweigern.
§ 4 Leistungsinhalt und -ort
(1) Die Leistungen der Anbieterin ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot der
Anbieterin.
(2) Das Training, Consulting und Coaching beinhaltet Anregungen und Motivationen zu
Erkenntnissen, Verhalten oder Erleben des Teilnehmers. Dazu setzt die Anbieterin Impulse
und reflektiert gemeinsam mit dem Teilnehmer die damit angestoßenen Prozesse bei dem
Teilnehmer. Training, Consulting und Coaching ist keine Leitung des Teilnehmers in
bestimmten Entscheidungen. Das Training, Consulting und Coaching ist damit abhängig von
einer aktiven und offenen Mitwirkung und Reflektion von Seiten des Teilnehmers.
(3) Das Training, Consulting und Coaching findet in der vereinbarten Form statt, z.B. online,
telefonisch, per Whatsapp oder offline in Trainingsräumen oder an einem sonstigen Ort.
(4) Die Abbildung und Beschreibung der Leistung und des Leistungsortes im Internet der
Anbieterin dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr
für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(5) Die Anbieterin ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leistung
aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder
Weiterentwicklung des Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung
des Inhaltes eintritt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.
(6) Die Anbieterin ist für Kurse, Webinare oder Seminare berechtigt, den angekündigten
Referenten/Referentin durch einen gleichermaßen qualifizierten Referenten/Referentin zu
ersetzen, sofern dies wegen Verhinderung des Referenten/Referentin, aus gesundheitlichen
oder sonstigen Gründen erforderlich sein sollte.
(7) Die Buchung von Trainings, Consulting, Coachings, Seminaren und Veranstaltungen der
Anbieterin erfolgt immer verbindlich. Stornierungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
(8) Die Anbieterin ist berechtigt, Ort und Zeit der angekündigten Leistung zu ändern, sofern
die Änderung dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.
(9) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der hier angebotenen Beratung
und den hier angebotenen Trainings nicht um einen Fernunterricht im Sinne des
Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) handelt. Die individuelle Unterstützung beschränkt sich
rein auf B2B-Consulting. Es gibt keine systematische Überwachung des Lernerfolgs
und mehr als 60% der angebotenen Inhalte findet live statt.
(10) Wenn die Anbieterin dem Kunden konkrete Online-Marketing-Maßnahmen empfiehlt,
muss der Kunde die entsprechenden Kosten von Drittanbietern tragen, wenn er sie
umsetzen will. Dabei sind die Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter gültig.
(11) Für die rechtskonforme Ausgestaltung der empfohlenen Online-Marketing-Maßnahmen
ist der Kunde ausschließlich selbst verantwortlich.
(12) Wenn zwischen der Anbieterin und dem Kunden sogenannte Live-Calls via Zoom
vereinbart worden sind, sind die vereinbarten Termine verbindlich und einzuhalten. Es
besteht kein Anspruch auf eine Übertragung oder die Nachholung eines Termins. Dies gilt
nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von der Anbieterin stammen.
§ 5 Ablauf von offline Veranstaltungen oder Coachings /Ausschluss des Teilnehmers
(1) Die Anbieterin hat in den Leistungs-Räumlichkeiten das Hausrecht. Den Anweisungen
von ihr oder ihren Mitarbeitern ist durch den Teilnehmer Folge zu leisten.
(2) Soweit nicht ein anderes angekündigt ist, ist das Mitbringen und der Verzehr eigener
Speisen und Getränke in den Veranstaltungsräumen untersagt.
(3) Die Verwendung von technischen Geräten durch den Teilnehmer darf nicht in einer
Weise erfolgen, dass andere Teilnehmer oder der Referent/ die Referentin gestört werden.
(4) Ergänzend gelten die Hausordnung der Veranstaltungsräumlichkeiten sowie
gegebenenfalls weitere von der Anbieterin erlassene Vorschriften.
(5) Die Anbieterin kann den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung
ausschließen, wenn der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen
schuldhaft verstößt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne vorherige Androhung
erfolgen.
(6) Wird der Teilnehmer von dem Anbieterin ausgeschlossen, so ist er verpflichtet, der
Anbieterin den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat der
Teilnehmer keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm bereits
gezahlten Leistungen.
§ 6 Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer darf die Leistungen nur persönlich nutzen und Dritten nicht zugänglich
machen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
(2) Der Teilnehmer darf Inhalte der Leistung nicht vervielfältigen und außerhalb der
Leistung der Anbieterin speichern.
(3) Der Teilnehmer erhält von der Anbieterin bei Online-Inhalten die Zugangsdaten zu der
Leistung oder wählt solche selbst aus. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der
Leistung durch unberechtigte Personen auszuschließen. Wählt der Teilnehmer selbst
welche aus oder ändert er seine Zugangsdaten, hat er auf eine ausreichende
Passwortsicherheit zu achten. Kurze und leicht zu erratende Passwörter dürfen nicht
verwendet werden. Diese Zugangsdaten sind von dem Teilnehmer vor dem unbefugten
Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern.
Digital darf der Teilnehmer Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt
speichern.
(4) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Teilnehmers
der Zugang gesperrt werden. Hat der Teilnehmer diese Sperrung zu vertreten, haftet er für
die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen der Anbieterin nach
Maßgabe der ortsüblichen und angemessenen Kosten.
(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Anbieterin unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn
der Teilnehmer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben
oder sich sonst Zugang zu seiner Leistung verschafft haben. Benachrichtigt der Teilnehmer
die Anbieterin nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, der Anbieterin den daraus
entstandenen Schaden zu ersetzen.
(6) Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf
Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Teilnehmer ist zur Abnahme des Coachings
oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Teilnehmer ist während
des Coachings in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige
Gesundheit. Der Teilnehmer erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen
des Coachings von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich
liegen.
(7) Der Kunde verpflichtet sich die üblichen Verhaltensweisen eines ehrbaren Kaufmanns
der Anbieterin gegenüber zu gewährleisten. Die Anbieterin behält sich vor, jede
sachgrundlose, rechtswidrige und/oder unsachgemäße Äußerung über die Anbieterin und
ihre Dienstleistungen, sei es durch Wettbewerber, Kunden oder andere Dritte, vor allem
unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und auch
strafrechtlich verfolgen zu lassen.
(8) Bei der Teilnahme an den Online-Programmen der Anbieterin ist der Kunde ist
verpflichtet, dazu beizutragen, dass der Fortgang des Programm störungsfrei gewährleistet
ist, auch aus Respekt den anderen Teilnehmern gegenüber. Deswegen ist den Anweisungen
von Coaches/Trainer/Berater der Anbieterin insbesondere in den Live-Calls unmittelbar
Folge zu leisten. Falls wiederholt ein Verstoß gegen erteilte Anweisungen geschieht, ist die
Anbieterin berechtigt, den Kunden zeitweise oder gar dauerhaft von dem Programm
auszuschließen. Der Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt.
§ 7 Verfügbarkeit von Inhalten
(1) Die Nutzung der Leistung erfolgt bei Online-Inhalten im Internet und kann nur mit
einem ausreichend schnellen Internet-Anschluss des Teilnehmers vollständig genutzt
werden. Diesen sicherzustellen, ist Sache des Teilnehmers.
(2) Die Anbieterin strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit der Online-Inhalte an. Eine
ständige Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden und hängt auch von der Funktion
der Infrastruktur des Internets ab, auf die die Anbieterin keinen Einfluss hat.
(3) Die Anbieterin ist berechtigt, die Nutzung des Online-Inhalts insbesondere für Wartung,
Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf der Anbieterin
erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Die
Anbieterin wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Teilnehmer
Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden
Störungen ist die Anbieterin zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten
berechtigt.
(4) Die Anbieterin haftet nicht für höhere Gewalt oder bei der Anbieterin oder den
Subunternehmern der Anbieterin eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik,
Pandemie, Seuche, Aussperrung, die die Anbieterin ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Die Anbieterin haftet weiter
nicht für Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der
Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Teilnehmers unschwer zu
verhindern gewesen wären.
(5) Ist die Anbieterin zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so
ruht die Verpflichtung der Anbieterin zur Leistungserbringung, solange das
Leistungshindernis andauert.
(6) Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die Kursinhalte regelmäßig zu optimieren,
zu erweitern oder redaktionell anzupassen. In der Regel wird dies zur Behebung
von Fehlern oder zur Aktualisierung der Inhalte erfolgen.
§ 8 Ausfall der Leistung
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, die Durchführung der Leistung abzusagen, sofern bei ihr
oder einem dritten, von der Anbieterin eingeschalteten Leistungserbringer, wie
insbesondere dem Referenten/Referentin oder der Veranstaltungslokalität, eine
Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Pandemie,
Seuche, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die die Anbieterin ohne
eigenes Verschulden daran hindert, die Leistung zum vereinbarten Termin abzuhalten.
(2) Die Anbieterin ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Teilnehmer möglichst
zeitnah mitzuteilen.
(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Teilnehmer ein Anspruch auf
Schadensersatz nicht zu.
(4) Im Falle einer Absage kann die Anbieterin im eigenen Ermessen dem Teilnehmer
gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande,
kann die Anbieterin dem Teilnehmer im eigenen Ermessen bereits gezahlte Entgelte
erstatten.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Die individuell vereinbarte Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Vertrag der Anbieterin
und dem Kunden. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Bei einem vertraglich
vereinbarten Abonnement-Programm, verlängert sich der Vertrag zu gleichen Bedingungen
und gleicher Laufzeit, es sei denn die vereinbarte Kündigungsfrist wird eingehalten.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt immer
unberührt.
(4) Zu ihrer Wirksamkeit bedürfen Kündigungen immer der Schriftform.
§ 10 außerordentliche Kündigung und Verzug
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Anbieterin beginnen nicht, bevor der
vereinbarte Rechnungsbetrag bei der Anbieterin eingegangen ist und vereinbarungsgemäß
die für die Dienstleistungen notwendigen Daten und Informationen (bspw. Webseitenlinks,
Texte etc.) bei der Anbieterin vollständig vorliegen oder andere vereinbarte
Mitwirkungshandlungen komplett getätigt worden sind.
(2) Ist der Kunde im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen
Raten-Zahlungen gegenüber der Anbieterin in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, den
Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Anbieterin kann
nach eigenem Ermessen die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen
Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
(3) Die Anbieterin behält sich vor, falls der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug ist,
weitere Leistungen nicht zu erbringen, bis der offenen Betrag vollständig gezahlt wurde.
§ 11 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen
(1) Sämtliche Leistungsunterlagen der Anbieterin sind urheberrechtlich geschützt. Dies
betrifft sowohl Inhalte der Anbieterin auf ihrer Webseite, Vorträge, Präsentation, Skripten
und sonstige Leistungsunterlagen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen
zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche geschützten Kurs-Inhalte geheim zu halten
und Dritten nicht zu offenbaren. Dem Teilnehmer ist untersagt, die geschützten Kurs-
Inhalte zu anderen Zwecken als der eigenen Unterrichtung zu nutzen. Insbesondere ist dem
Informationsempfänger untersagt, die Informationen zu Wettbewerbszwecken oder
sonstigen eigenen Zwecken zu verwerten.
(3) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis der Anbieterin Bild-,
Film- oder Tonaufnahmen von der Leistung zu machen.
(4) Der Teilnehmer willigt ein, dass die Anbieterin Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen
von den Kursen, Webinaren oder Seminaren unter Wiedergabe des Teilnehmers herstellt
und für Werbezwecke verwendet. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung
jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.
§ 12 Haftung der Anbieterin
(1) Coaching ist die individuelle Erarbeitung von Methoden, Verhaltensweisen und
Einstellungen und daher immer in erheblichem Maße von der Mitarbeit des Teilnehmers
abhängig. Einen bestimmten Erfolg des Coachings kann die Anbieterin nicht garantieren.
(2) Die Stellungnahmen und Empfehlungen der Anbieterin bereiten die unternehmerische
oder persönliche Entscheidung des Teilnehmers nur vor. Sie können sie in keinem Fall
ersetzen.
(3) Die Anbieterin haftet bei online abgehaltenem Coaching nur für die ordnungsgemäße
Einspeisung der Daten in das Internet an ihrem Zugangspunkt. Sie haftet nicht, sofern die
ordnungsgemäß eingespeisten Daten nicht in ausreichender Qualität bei dem Teilnehmer
ankommen. Insbesondere hafte die Anbieterin nicht für die Empfangskonfiguration des
Teilnehmers oder Fehler bei Netzbetreibern.
(4) Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Teilnehmers in den
Räumlichkeiten der Anbieterin. Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für den Verlust,
den Untergang oder die sonstige Beschädigung, es sei denn, der Anbieterin fällt grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
(5) Die Anbieterin haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Webseite der
Anbieterin, insbesondere nicht für Werbeangaben des Anbieters von Räumlichkeiten
und/oder dritter Referenten.
§ 13 Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B.
Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle
anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung
des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung
oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weiter gegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit.
b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden
Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine
Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt.
Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht
von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine
Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln
vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten
personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten
verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch
die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen
ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage
vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten
werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es
besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der
personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung
erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin
vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in
maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine
Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine
Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der
jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem
in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch
erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B.
steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
§ 14 Mediation
(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Anbieterin und dem
Teilnehmer, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine
Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges,
ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines
Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieses
Paragrafen ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Angabe von Gründen.
(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien
verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese
Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche
Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten - bindend für die
Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer
oder einem Vertreter am Sitz der Anbieterin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der
Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation
macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine
andere Sprache.
(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend)
ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich
die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere
Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für
gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten
Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich
verlängern.
(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator
intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es
den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden
Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet
zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande,
gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.
§ 15 Schlussbestimmung/Gerichtsstand/Erfüllungsort
(1) Sofern das Unternehmen Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Anbieterin
Gerichtsstand. Die Anbieterin ist jedoch berechtigt, den Teilnehmer auch an seinem Wohn-
oder Geschäftssitz zu verklagen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der
Geschäftssitz der Anbieterin Erfüllungsort.
(3) Abweichungen von diesen AGB haben ausschließlich Wirksamkeit, wenn sie schriftlich
vereinbart worden sind. Vorrang vor diesen AGB haben im Individualabreden mit dem
Kunden einschließlich. Dazu zählen Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen. Für die
Individualabreden einschließlich Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen ist ein
schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der Anbieterin maßgeblich.
(4) Führen schwerwiegende, nicht beeinflussbare Gründe zu einer unvorhersehbaren
Änderung der in diesen AGB geregelten Vertragsinhalte (also insbesondere nicht der
Hauptleistungen), und überwiegen die Interessen des Verwenders an einer Anpassung der
AGB die typisierten Interessen des Vertragspartners, ist der AGB Verwender berechtigt,
diese AGB zu ändern, soweit gesetzlich nicht bereits eine Regelung für den Fall des
entsprechenden Anpassungsbedarfes vorgesehen ist.
(5) Die Anbieterin erhält das Recht vom Kunden Werbung mit Testimonials oder der
Referenz des Kunden durchzuführen. Die Anbieterin ist auch nach dem Ablauf der
Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit der Referenz des Kunden zu
werben. Die Berechtigung erstreckt sich auf die Nutzung dem Kunden gehörender Urheber-,
Marken-, Namens- und Kennzeichenrechte. Widerruf der Gestattung der Werbung über
Testimonial oder Referenz ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, nicht jedoch
bereits bei Beendigung des Vertrags.
(6) Falls eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen nicht durchführbar oder unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen dadurch nicht berührt. Die Anbieterin und der Kunde sind dann
verpflichtet, die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am Nächsten kommt.